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Gründung
Vom ersten Treffen bis zum Eintrag ins Vereinsregister.
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e. V. oder nicht eingetragener Verein: Vergleiche. · §§ 21, 54, 56, 73 BGBNicht eingetragenen Verein gründen: Ablauf und HaftungNicht eingetragenen Verein gründen ohne Notar: Mitgliederzahl, Satzung, Gründungsprotokoll, Finanzamt, Konto und Haftung nach § 54 BGB. · §§ 24 bis 54 BGB, § 137 AOVerein gründen: Schritt für Schritt zum eingetragenen VereinWie ihr einen Verein gründet: Satzung, Gründungsversammlung, Anmeldung beim Registergericht und Finanzamt. · §§ 21, 55 bis 60, 77 BGB